Das vom Wirtschaftsprüfer ausgelöste Warnverfahren („procédure d’alerte“).
Die Vermeidung von Unternehmensschieflagen und -insolvenzen hat in Frankreich traditionell eine sehr hohe Bedeutung. Dazu gehört auch das sog. Warnverfahren, die der Abschlussprüfer eines Unternehmens auslösen muss, sobald er im Rahmen seiner Prüfung auf Tatsachen stößt, die der Going-Concern-Annahme entgegenstehen könnten.
25. November 2022
Expertise comptable, Wirtschaftsprüfung