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Neues zum CIR in Frankreich (F&E-Steuergutschrift)

02. Dezember 2022 von Christian SchneiderExpertise comptable

CIR, crédit d’impôt recherche – vielen Unternehmen mit Tochtergesellschaften in Frankreich ist dieses Kürzel bekannt. Es ist die Steuergutschrift für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (F&E), die von Unternehmen in Frankreich durchgeführt werden. Auch der deutsche Gesetzgeber hat sich davon inspirieren lassen, indem er im Jahr 2019 die Forschungszulage für Unternehmen eingeführt hat. 

Unternehmen mit Sitz in Frankreich, die F&E-Aktivitäten selbst durchführen oder von anerkannte Institutionen durchführen lassen (Fall der Auftragsforschung), können 30% der F&E-Aufwendungen bis zum einem Gesamtvolumen von 100 Mio. EUR erstattet bekommen, bzw. 5% bei Gesamtaufwendungen über diesem Betrag. Welche Projekte als F&E gelten und damit förderfähig sind, richtet sich nach dem Handbuch Frascati der OECD und ist somit steuerlich nicht definiert – und führt bei Steuerprüfungen hinterher oft zu bösen Überraschungen. Zwar kann man in Frankreich vor Beginn eines F&E-Projektes die Förderfähigkeit im Rahmen einer verbindlichen Auskunft (rescrit) feststellen lassen, doch nur wenige Unternehmen sicher sich so ab.

Dabei handelt es beim CIR sich um die betragsmäßig großzügigste F&E-Subvention im OECD-Raum: mehr als 7 Mrd. EUR pro Jahr lässt sich der französische Staat diese Unterstützung der Innovationsfähigkeit der Unternehmen in Frankreich kosten. Es ist daher normal, wenn dieses Steuerschlupfloch in Frankreich jedes Jahr bei den Haushaltsberatungen auf den Prüfstand gestellt wird.

In der Vergangenheit gab es allerdings immer einen parteiübergreifenden Konsens, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Frankreich vor allem durch Unterstützung der Innovationsfähigkeit gesteigert werden kann.

Änderungen des CIR in den letzten Jahren

So schraubt der Gesetzgeber fast jedes Jahr an den Erstattungsregelungen herum: für das Jahr 2020 wurde die Erstattung von allgemeinen Verwaltungskosten (dépenses de fonctionnement) über die Personalaufwendungen von 50% auf 43% herabgesetzt. Im Jahr 2022 wurde die Verdopplung der Erstattung von F&E-Zahlungen an öffentliche Forschungseinrichtungen von 33 auf 66 % abgeschafft.

Und schließlich wurde für 2022 eine neue Variante des CIR eingeführt: die Steuergutschrift für Forschungskollaboration (crédit d’impôt collaboration de recherche). Im Rahmen dieser neuen Fördermöglichkeit können im Falle von KMU bis zu 50 % der Ausgaben für die Zusammenarbeit mit F&E-Institutionen für Wissenstransfer erstattet werden (40% bei mittelgroßen Unternehmen). Allerdings werden in diesem Fall die Forschungsergebnisse weitergegeben, sind also nicht Eigentum des betroffenen Unternehmens.

Voraussichtlich keine Änderungen des CIR im Jahr 2023, aber Fragezeichen für die Zukunft

Im Rahmen der Beratungen für das Haushaltsgesetz für das Jahr 2023, die aber noch nicht abgeschlossen sind (das Haushaltsgesetz wird in F erst Ende Dezember 2022 verabschiedet) sind für das nächste Jahr bislang keine Änderungen vorgesehen. Auch das Finanzministerium unter der Führung von Bruno Le Maire hatte zuvor bereits angekündigt, an den bestehenden Regelungen festhalten zu wollen.

Ein Berichterstatter im französischen Senat hat in den letzten Wochen jedoch grundsätzliche Aspekte zum CIR aufgeworfen, die mittel- und langfristig den CIR in Frage stellen könnten. Neben der Wettbewerbsfähigkeit war immer auch ein Argument die hohe Steuerlast der Unternehmen in Frankreich. Doch diese wurde in den letzten Jahren (anders als in Deutschland) von 33 auf 25% in 2022 gesenkt. Auch die sog. Produktionssteuern wie die Immobilienabgabe (CFE) und die Wertschöpfungsabgabe (CVAE) werden gesenkt bzw. für die CVAE nach 2023 komplett abgeschafft.

So zieht der Berichterstatter den Nutzen des CIR insbesondere bei Großunternehmen in Zweifel, weil hier Mitnahmeeffekte nicht auszuschließen sind.

Hinzu kommt perspektivisch der Druck, das Haushaltsdefizit und damit die Staatsverschuldung zurückzufuhren, wenn Frankreich sich nicht in die Bahnen der Länder Südeuropas wie Italien begeben will. So hat letzte Woche das IWF zum ersten Mal seit langem Frankreich aufgerufen, Strukturreformen zur Senkung der Staatsausgaben durchzuführen.
Es ist daher damit zu rechnen, dass der CIR auch in Zukunft geändert wird.

Der Druck wird weiter zunehmen, zumindest für die Großunternehmen die F&E-Förderung zurückzufahren. Für die KMU kann man jedoch davon ausgehen, dass die Hilfen im Wesentlichen erhalten bleiben.

Es bleibt weiter spannend, wie es mit dem CIR in Frankreich weitergeht.

 

Schneider & Partner als Kanzlei in Strassburg verfügt über einen breiten Erfahrungsschatz zum CIR in Frankreich – von der Beantragung zur Berechnung und zur Begleitung im Rahmen von Betriebsprüfungen. Für weiterführende Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.

 

Bearbeitungsstand : 05.12.2022

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