Frühwarnsystem bei Unternehmensschieflagen in Frankreich

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White Paper: Frühwarnsystem bei Unternehmensschieflagen in Frankreich

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Das vom Wirtschaftsprüfer ausgelöste Warnverfahren („procédure d’alerte“)

Die Vermeidung von Unternehmensschieflagen und -insolvenzen hat in Frankreich traditionell eine sehr hohe Bedeutung. Dazu gehört auch das sog. Warnverfahren (die sog. procédure d’alerte, C.com. Art. L 234-1), die der Abschlussprüfer eines Unternehmens auslösen muss, sobald er im Rahmen seiner Prüfung auf Tatsachen stößt, die der Going-Concern-Annahme entgegenstehen könnten. Ein ähnliches Verfahren kann z.B. auch der Betriebsrat auslösen. Da aufgrund der sich anbahnenden Wirtschaftskrise auch in Frankreich mit einer Zunahme solcher Verfahren zu rechnen ist, werden im Folgenden die wichtigsten Eckpunkte eines vom Abschlussprüfer ausgelösten Warnverfahrens erläutert.

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